Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt ist auch keine Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.
Seit dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses für Minderjährige wählen.
Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei 3 bis 4 Wochen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Moment mit einer Wartezeit von bis zu 6 Wochen rechnen müssen und planen dies bei der Beantragung von notwendigen Dokumenten für Ihre Urlaubs- und Reiseplanung ein.
Die längere Bearbeitungsdauer ist der erhöhten Nachfrage bei der Bundesdruckerei geschuldet.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Homepage unter www.alsfeld.de bzw. im Bürgerbüro der Stadt Alsfeld.