Auszeichnungen – Bürgermeister verleiht Ehrentitel an ausgeschiedene Stadträte Dieter Ermel, Heinrich Muhl, Jürgen Udo Pfeiffer und Burkhard Weck.
Alsfeld Die Kommunalwahlen brachte auch für den Magistrat und die Stadträte der Stadt Alsfeld Veränderungen. Vier verdiente Kommunalpolitiker sind aus dem Gremien ausgeschieden. Ihnen wurde jetzt im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 08. Juli 2021 für die langjährige Mitarbeit im Magistrat der Ehrentitel „Ehrenstadtrat“ verliehen.
Dieter Ermel war von 1989 bis 1997 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und von 1997 bis zum 22.04.2021 im Magistrat. In 2000 erhielt Ermel die „Silberne Anstecknadel“ der Stadt Alsfeld und in 2002 den Ehrenbrief des Landes Hessen.
Heinrich Muhl war von 1993 bis 2011 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, und von 2011 bis 2021 Mitglied des Magistrats. In 2011 erhielt er für sein ehrenamtliches Engagement die „Bronzene Anstecknadel“ der Stadt Alsfed, in 2015 die „Silberne Anstecknadel“ in 2016 den Ehrenbrief des Landes Hessen und in 2018 den Wappenteller für sein außerordentliches Engagement als Flüchtlingskoordinator der Stadt Alsfeld.
Jürgen Udo Pfeiffer war 40 Jahre als Kommunalpolitiker tätig. Von 1982 bis 2011 als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und von 2011 an als Mitglied des Magistrats. 2011-2016 war er Erster Stadtrat der Stadt Alsfeld. Für seine Verdienste erhielt er in 2000 die „Silberne Anstecknadel“ der Stadt Alsfeld, in 2001 den Ehrenbrief des Landes Hessen und in 2015 den Wappenteller verbunden mit der „Goldenen Anstecknadel“.
Burkhard Weck war von 2001 bis 2011 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und von 2011 bis 2021 Mitglied des Magistrats. Dafür erhielt er in 2015 die „Silberne Anstecknadel“ der Stadt Alsfeld und in 2016 den Ehrenbrief des Landes Hessen.
Für die Stadträte, die den Magistrat nun verlassen haben, gab es in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung quer durch alle Fraktionen Anerkennung.
Bürgermeister Stephan Paule dankte den Ausgeschiedenen für die großartige Arbeit für die Stadt Alsfeld. „Sie allen waren an allen wichtigen und guten Entwicklungen der Stadt Alsfeld in den vergangenen Jahren maßgeblich beteiligt“, so Paule.
Nach dem § 10 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung der Hauptsatzung der Stadt Alsfeld kann:
(1) Die Stadt kann Personen, die sich um die Stadt Alsfeld besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
(2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte, als Mitglieder eines Ortsbeirates oder des Ausländerbeirates insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgende Ehrenbezeichnungen erhalten.