Rechtsgrundlage

Allgemeine Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage – Abwassersatzung (AbwS) –

Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung (AbwBGS)

Allgemeine Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Allgemeine Wasserversorgungssatzung –

Wasserbeitrags- und –gebührensatzung

Fälligkeiten

Die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sind wie die Grundsteuer grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen. Die Steuer wird fällig zum

15.02.
15.05.
15.08.
15.11.

eines jeden Jahres.

Zahlung

Bei Fragen zu Zahlungen, Gutschriften und Verrechnungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.