Beschreibung
Die Gewerbesteuer gehört zu den sog. Realsteuern (auch Objektsteuer genannt).
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Bei Fragen wegen der Höhe des Gewerbesteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Messbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Der Hebesatz wird vom Magistrat der Stadt Alsfeld im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen. Den aktuellen Hebesatz können Sie der Haushaltssatzung entnehmen.
Fälligkeiten
Die Steuer wird vierteljährlich fällig zum
15.02.
15.05.
15.08.
15.11.
eines jeden Jahres.
Rechtsgrundlage
- Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung
- Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV) in der jeweils gültigen Fassung
Zahlung
Bei Fragen zu Zahlungen, Gutschriften und Verrechnungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.