Über bereits gezahlte oder noch zu zahlende Beiträge (Erschließungs-, Straßen-, Abwasser- und Wasserbeiträge sowie naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge) kann eine Anliegerbescheinigung ausgestellt werden.
Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks; Andere Personen nur dann, wenn eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers vorgelegt wird.
Die Bescheinigung kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück), um Verwechslungen zu vermeiden.
Die Verwaltungsgebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt 15,00 € und ist entweder bei Abholung bar oder in Vorkasse durch Überweisung zu leisten.