Schlichten ist besser als Richten
Sie haben Streit mit dem Nachbarn?
Sie fühlen sich in Ihrer Ehre verletzt?
Sie wurden beleidigt oder bedroht?
Das Schiedsamt hilft im Streitfall – unparteiisch, bürgernah, kostengünstig.
Es gibt keinen Sieger und keinen Verlierer!
Bei Konflikten und Streitigkeiten helfen die Schiedspersonen, sich außergerichtlich zu einigen. Sie versuchen, festgefahrene Situationen und verhärtete Fronten zwischen streitenden Parteien durch eigenes Verhandlungsgeschick aufzubrechen, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen.
Sprechen Sie die Schiedsperson an, in dessen Bezirk Ihre Gegenpartei wohnt.
Als Vergleichsbehörde sind die Schiedspersonen nach der Strafprozessordnung bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses sachlich zuständig.
In bestimmten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wie auf dem Gebiet des Nachbarrechts (z.B. wegen Störungen durch Tiere, Geräusche oder Gerüche, wegen Überwuchs, Überhang oder Grenzbepflanzung) oder bei Ehrverletzungen, muss eine Schiedsperson angerufen werden, bevor der Weg zum Amtsgericht beschritten werden darf.
In der Stadt Alsfeld gibt es 2 Schiedsamtsbezirke. Alsfeld I ist für die Kernstadt und den Stadtteil Altenburg zuständig, Alsfeld II für alle übrigen Stadtteile.