Die öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgt nicht aufgrund von personenstandsrechtlichen Veränderungen oder der Abgabe einer Erklärung des Namensträgers. Sie stellt eine absolute Ausnahme dar und wird nur vorgenommen, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies kann der Fall sein, wenn die weitere Führung des Vor- und/oder Nachnamens für den Namensträger nicht zumutbar ist, z. B. wenn der Name eine unzumutbare seelische Belastung darstellt. Die Voraussetzungen sind in jedem Fall individuell zu überprüfen.
Wenn Sie Ihren Vornamen ändern möchten und Ihren Hauptwohnsitz oder die alleinige Wohnung in Alsfeld haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Alsfeld. Dort erhalten Sie zunächst eine ausführliche Beratung, ob die Namensänderung in Ihrem konkreten Einzelfall in Betracht kommt.
Wenn Sie Ihren Nachnamen ändern möchten und Ihren Hauptwohnsitz oder alleinige Wohnung in Alsfeld haben, wenden Sie sich bitte an die Namensänderungsbehörde des Vogelsbergkreises.
Gebühren
Für die Namensänderung fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und liegen zwischen 2,50 und 255,00 Euro. Sollte der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen werden, werden zwischen 30 und 50 % der üblichen Verwaltungsgebühren erhoben.