Leistungsbeschreibung
Das Bürgerbüro Alsfeld stellt Ihnen, sofern Sie bei uns mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten (z. B. Staatsangehörigkeiten oder rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft) ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Vollmacht bei Ausstellung an Dritte
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 Euro je Meldebescheinigung
Online Anträge
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Beantragung einer Meldebescheinigung