Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen sein. In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- Für private Zwecke: das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt
- Zur Vorlage bei einer Behörde: das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld. Führungszeugnisse können auch direkt bei dem Bundesamt für Justiz online beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks
- Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen
Welche Gebühren fallen an?
- 13,00 Euro je Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz- BZRG)