Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Erstausstellung und bei Verlust/Diebstahl: Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
- Bei Erst- und Neuausstellung: Passbild
- Bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein mit freiem Feld für Verlängerung
- Jugendfischereischein: im Alter von 10 bis 16 Jahren muss ein Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung nicht vorgelegt werden; es muss jedoch eine Person mit gültigem Fischereischein bei der Beantragung anwesend sein und den Fischereischein vorlegen
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühren in EUR | Fischereiabgabe in EUR | |
Jahresfischereischein | 10,00 | 7,50 |
Fünfjahresfischereischein | 18,00 | 27,00 |
Zehnjahresfischereischein | 36,00 | 50,00 |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 4,00 | 3,50 |
Jugendfischereischein (5 Jahre) | 6,00 | 17,00 |
Rechtsgrundlagen
Hessisches Fischereigesetz (HFischG)