Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für zwei Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde. Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben (z.B. Polizeianzeige, Bescheinigung Arbeitgeber, ärztliches Attest)
Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz