Leistungsbeschreibung
Anwohnervignetten sind Parkerleichterungen für Anwohner eines bestimmten Bereichs in der Alsfelder Innenstadt. Die Vignetten sind farblich gestaltet und für das jeweilige Kalenderjahr gültig. Der Erwerb einer Vignette stellt keinen Anspruch auf eine Parkfläche in dem ausgewiesenen Bereich dar. Sind alle Parkflächen belegt, muss das Fahrzeug anderweitig ordnungsgemäß abgestellt werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Parkflächen kann je Anwohner nur eine Vignette ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Anwohnervignette kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Anwohnerparkgebiet gemeldet
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag Anwohnervignette (entfällt bei persönlicher Beantragung)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Welche Gebühren fallen an?
- 15,00 Euro je Anwohnervignette
Rechtsgrundlagen
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265
Anwohnerbereich gelbe Vignette
Inhabern einer gelben Anwohnervignette ist das Parken in den (oben in der Karte) eingefärbten Straßen erlaubt.
Es sind nur die Anwohner berechtigt in den oben genannten Anwohnerbereich zu Parken, die mit einem Hauptwohnsitz in folgenden Straßen gemeldet sind:
- Am Kreuz
- Badergasse
- Baugasse
- Schäfergasse
- Steinborngasse
- Roßmarkt
- Untere Fulder Gasse
Anwohnerbereich rote Vignette
Inhabern einer roten Anwohnervignette ist das Parken in den (oben in der Karte) eingefärbten Straßen erlaubt.
Es sind nur die Anwohner berechtigt in den oben genannten Anwohnerbereich zu Parken, die mit einem Hauptwohnsitz in folgenden Straßen gemeldet sind:
- Dreimannsgasse
- Mainzer Gasse
- Neurathgasse
- Obergasse
- Rittergasse
- Sackgasse
- Schaufußgasse
- Schnepfenhain
Anwohnerbereich blaue Vignette
Inhabern einer blauen Anwohnervignette ist das Parken in den (oben in der Karte) eingefärbten Straßen erlaubt.
Es sind nur die Anwohner berechtigt in den oben genannten Anwohnerbereich zu Parken, die mit einem Hauptwohnsitz in folgenden Straßen gemeldet sind:
- Amthof
- Enggasse
- Hersfelder Straße (Haus-Nr. 1-9 und 2-18)
- Hofstatt
- Kaplaneigasse
- Kirchplatz
- Marktplatz
- Obere Fulder Gasse
Anwohnerbereich braune Vignette
Inhabern einer braunen Anwohnervignette ist das Parken in den (oben in der Karte) eingefärbten Straßen erlaubt.
Es sind nur die Anwohner berechtigt in den oben genannten Anwohnerbereich zu Parken, die mit einem Hauptwohnsitz in folgenden Straßen gemeldet sind:
- Am Judenbad
- An der Burg
- Blaupfütze
- Burggäßchen
- Grabbrunnen
- Hersfelder Straße (Haus-Nr. 11-33 und 20-36)
- Metzgergasse
- Untergasse
- Wollwebergasse
Anwohnerbereich grüne Vignette
Inhabern einer grünen Anwohnervignette ist das Parken in den (oben in der Karte) eingefärbten Straßen erlaubt.
Es sind nur die Anwohner berechtigt in den oben genannten Anwohnerbereich zu Parken, die mit einem Hauptwohnsitz in folgender Straße gemeldet sind:
- Am Hofacker
Für alle Bereiche gilt: Bitte bringen Sie die Anwohnervignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs an!
Ab sofort können Sie bei der Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende in der Innenstadt beantragen.