Für die Benutzung der Kindergärten und der Krabbelstube haben Sie als Personensorgeberechtigte/r Gebühren zu entrichten.
Die Höhe der Betreuungsgebühren der Kindertagesstätten werden in der Gebührensatzung der jeweiligen Einrichtungen festgelegt.
In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Kindergartengebühren beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden. Anträge dazu erhalten Sie auch in den Kindertagesstätten.
Gebühren für die städt. Kindertageseinrichtungen
Module | Zeiten | Kostenbeitrag U3 | Kostenbeitrag Ü3 | Stunden |
1. Modul | 07:01 – 13:00 Uhr ohne Essen | 160,00 € | (135,60 €)* | bis zu 6 |
2. Modul | 07:01 – 16:00 Uhr mit Essen und Schlafen | 210,00 € | (185,60 €)* 50,00 € |
mehr als 6 bis zu 9 |
3. Modul | 07:01 – 17:00 Uhr mit Essen und Schlafen (U3)
07:01 – 18:00 Uhr mit Essen und Schlafen (Ü3) |
240,00 € | (215,60 €)* 80,00 € |
(U3 Kinder max. 10 Std.)
(Ü3 mehr als 9 Std. bis zu 11 Std.) |
* Gebührenfreistellung durch das Land Hessen um 135,60 €
Für die Busbeförderung in die städtischen Kindertageseinrichtungen Berfa, Angenrod sowie Leusel wird eine Gebühr von monatlich 30,00 € erhoben.
Kinder sind pünktlich abzuholen. Für eine verspätete Abholung kann nach einmaligem schriftlichen Hinweis pro angefangener 1/4 Stunde ein zusätzlicher Betreuungsbetrag in Höhe von 15 € festgesetzt werden.
Die Höhe der Gebühr für die Krabbelstube e.V. wird vom Verein Krabbelstube festgelegt.