ALSFELD. Die Stadtkasse Alsfeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2023
die letzte quartalsmäßige Vorauszahlung für das Jahr 2023 für die
Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig ist.
Nicht rechtzeitig gezahlte Fälligkeiten werden angemahnt und es entstehen
Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Wir bieten Ihnen daher die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren an.
Sie sparen dadurch vermeidbare Kosten und die Abbuchungen sind immer
nachvollziehbar.
Bitte setzen Sie sich zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren mit unserer
Stadtkasse in Verbindung unter 06631/ 182-132 oder per E-Mail an
Stadtkasse@stadt.alsfeld.de.
Sollten Sie Ihre Überweisung dennoch selbst vornehmen wollen, so bitten wir
um korrekte Angabe des Kassenzeichens, damit Falschbuchungen vermieden
werden.
Falls Sie Eigentümer von mehreren Objekten sind, überweisen Sie bitte die
Objekte einzeln unter Angabe des Kassenzeichens.
Alsfeld, den