Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der http://www.alsfeld.de veröffentlichten Website der Stadt Alsfeld.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 09.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche:
- PDF-Dokumente (mehrheitlich)
- Die über die Plattform „YouTube“ eingebundenen Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei
- Fehlende Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Fehlende Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- Fehlervermeidung: Formulare werden direkt abgeschickt ohne vorherige Überprüfung der Daten
- Keine Tastatur-Kurzbefehle
- Footer Schriftkontrast nicht ausreichend
- Teile der Webseite nicht ohne Maus nutzbar
- Bewegte Inhalte teilweise nicht abschaltbar
- Es fehlen die Erläuterungen in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an info@stadt.alsfeld.de.
Geplante Maßnahmen
Die Webseite der Stadt Alsfeld wird derzeit überarbeitet und barrierefrei umgestaltet.
Die Erreichung der Barrierefreiheit ist bis zum 30. Juni 2023 geplant.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.10.2022 erstellt und zuletzt am 18.10.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie an unter
Magistrat der Stadt Alsfeld
Markt 1
36304 Alsfeld
Tel. 06631-182 100
info@stadt.alsfeld.de an.
Barrieren dieser Seite können über den Feedback-Mechanismus im Footer der Seite, telefonisch oder per Mail gemeldet werden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de