Die Stadtwerke Alsfeld rufen wieder zum Jahresende 2024 zur Wasserzählerstandserfassung auf.
Das Verfahren: Alle Grundstücks- und Hauseigentümer erhalten eine Ablesekarte mit den entsprechenden Wasserzählern. Die Meldung der Zählerstände kann bis 31. Dezember 2024 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über einen Link erfolgen. Auf die Ablesekarte wird auch ein QR-Code gedruckt. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können dadurch noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen. Alternativ ist es auch möglich, die Ablesekarte gebührenfrei auf dem Postweg an die Stadtwerke Alsfeld zurückzusenden oder persönlich in der Stadtverwaltung abzugeben. Wenn Hauseigentümer den Stadtwerken ihren Zäherstand online mitgeteilt haben, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht mehr erforderlich. Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 31. Dezember 2024 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Fehlerhaft übermittelte Zählerstände fallen spätestens beim gesetzlich vorgegebenen Wechsel des Wasserzählers auf und führen dann zu einer Nachberechnung. Bei Nichtabgabe der Zählerstände werden die Verbräuche systemgestützt an Hand der Mittelwerte der letzten Jahre geschätzt und abgerechnet.
Die Stadtwerke Alsfeld stehen den Grundstücks- und Hauseigentümern für Fragen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Kontakt: Stadtwerke Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld, E-Mail: Ablesung@stadt.alsfeld.de, Tel: 06631-182-149, Fax: 06631-182-7277
Direkt zur Zählererfassung:
https://onlinezaehler.ekom21.de/alsfeld – Neu IS Software