Bekanntmachung
Freigabe von Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 (GVBI. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434), wird verfügt:
- Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird die Öffnung aller Verkaufsstellen in Alsfeld in dem in Absatz 2 genannten Geltungsbereich aus Anlass
– des Alsfelder Käsemarktes am 26. April 2020,
– des Kräuter- und Märchentages am 21. Juni 2020 und
– des Alsfelder Schokoladenmarktes am 25. Oktober 2020 freigegeben.
Die Öffnung der Verkaufsstellen an diesen Sonntagen ist beschränkt auf die Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Der Geltungsbereich der Freigabe umfasst die Stadt Alsfeld (Kernstadt).
Alsfeld, den 24. Januar 2020
Der Magistrat der Stadt Alsfeld
Stephan Paule
Bürgermeister