Baumschnitt im Einklang mit der Baumschutzsatzung

Baumpflege-Team des Baubetriebshofes kommt auch zur Ortsbesichtigung.

ALSFELD. Auch Privateigentümer können von der Expertise des städtischen Baubetriebshofs in Sachen Baumschnitt profitieren. Seit Frühjahr 2022 hat der städtische Baubetriebshof ein Baumpflege-Team, welches sich überwiegend mit Pflegearbeiten der der Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht an städtischen Bäumen beschäftigt. Die gut ausgebildeten Kollegen führen die Schnittmaßnahmen nach den neusten Richtlinien durch. Ziel der Stadt Alsfeld ist es, die Bäume in einem verkehrssicheren Zustand zu bringen und so zu erhalten, dass die Bäume durch fachlich versierte Schnittmaßnahmen eine möglichst lange Lebensdauer haben.

Diese Fragestellungen sind auch für private Eigentümer von Laubbäumen relevant, die Schnittarbeiten durchführen wollen. So ist in der Baumschutzsatzung der Stadt Alsfeld unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Baum entfernt werden, bzw. wie Schnittmaßnahmen zu erfolgen haben, wie stark ein Laubbaum zurückgeschnitten werden darf usw.

Bürgermeister Stephan Paule weist daraufhin, dass die geplanten privaten Maßnahmen, die unter die Baumschutzsatzung fallen,  mit der Stadt Alsfeld im Vorfeld des Eingriffes abgestimmt und genehmigt werden müssen. Dies kann auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung geschehen. Termine oder Anfragen können sie daher gerne an unseren Baubetriebshof unter bbh@stadt.alsfeld.de oder 06631/182352 richten.