Kommunalwahl am 14.3.21

Der Magistrat der Stadt Alsfeld hat nach den §§ 72, 84 und 89 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschlossen, eine Integrations-Kommission für die Dauer der restlichen Wahlzeit der Ausländerbeiräte in Hessen zu bilden. Sie besteht neben dem Bürgermeister, zwei Mitgliedern des Magistrates und vier Stadtverordneten aus sieben „sachkundigen Einwohnern, die von der Gemeindevertretung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migranten gewählt werden.“ (§ 89 Abs. 1 Satz 2 HGO). „Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner im Sinne von § 84 Satz 1 berücksichtigt werden.“ (§ 89 Abs. 1 Sätze 5 und 6 HGO).

Vorschlagsberechtigt sind demnach (mangels einer weiterführenden Definition des Begriffs „Interessenvertretungen der Migranten“) diejenigen Vereine, Gruppen, Institutionen und Einrichtungen, in denen die Interessen von Migrantinnen und Migranten vertreten werden.

Wählbar als Mitglied der Integrationskommission sind (§ 89 Abs. 1 Satz 4 HGO):

  1.  Die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
  2. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Wahlvorschläge müssen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und, falls vorhanden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Vorgeschlagenen enthalten. Für jede vorgeschlagene Person muss eine Zustimmungserklärung persönlich und handschriftlich unterschrieben mit dem Wahlvorschlag zusammen eingereicht werden. Das Formular „Zustimmungserklärung“ kann bei der Stabsstelle Soziales und Kultur angefordert oder hier heruntergeladen werden:
Zustimmungserklärung Wahl Integrationskommission

Die Wahlvorschläge sind von der jeweils vertretungsberechtigten Person der „Interessenvertretungen der Migranten“ persönlich und handschriftlich zu unterschreiben und bis Freitag, 4. März 2022, 18:00 Uhr, einzureichen bei dem:

Magistrat der Stadt Alsfeld
Stabsstelle Soziales und Kultur
Markt 1
36304 Alsfeld

Für weitere Fragen und Auskünfte steht die Stabsstelle Soziales und Kultur unter der Telefonnummer 06631-182-333 und der E-Mail-Adresse soziales_kultur@stadt.alsfeld.de zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Alsfeld

Stephan Paule
Bürgermeister