Gewährung einer Förderung zur Entsorgung von Windeln sowie dem Ankauf von Stoffwindeln in der Stadt Alsfeld
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld hat um die Stadt Alsfeld noch familienfreundlicher zu machen und die Attraktivität der Kernstadt und der Ortsteile weiter zu fördern, ab dem 01.01.2020 die Gewährung einer Förderung zur Entsorgung von Windeln sowie dem Ankauf von Stoffwindeln beschlossen.
1.) Die Stadt Alsfeld übernimmt ab 01.01.2020 für Kleinkinder unter 3 Jahren und Personen, die dauerhaft auf Inkontinenzmaterialien angewiesen sind, die Erstattung der Kosten für eine zusätzliche oder größere Restmülltonne mit sechs Leerungen jährlich.
2.) Für Eltern von Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die sich für die Verwendung von wiederverwendbaren Stoffwindeln entscheiden, gegen Vorlage entsprechender Nachweise, kann ab dem Haushaltsjahr 2020 ein Zuschuss bis zur Höhe von unter 1 gewährt werden.
Die Berechtigten müssen sich entscheiden, ob sie eine zusätzliche Restmülltonne oder Stoffwindeln nutzen möchten.
Voraussetzungen
Die Kleinkinder bzw. Personen, die dauerhaft auf Inkontinenzmaterialien angewiesen sind, müssen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Alsfeld in Privathaushalten gemeldet sein.
Für Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist/sind der/die Erziehungsberechtige/Erziehungsberechtigten oder gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter .
Bei inkontinenten Bürgerinnen und Bürgern bedarf es zusätzlich einer ärztlichen Bescheinigung.
Möchte man z. B. eine zusätzliche oder größere Restmüll-Tonne nutzen, muss man diese bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft in Lauterbach beantragen. Die komplette Abwicklung und Zahlung läuft über den Grundstückseigentümer bzw. Zahlungspflichtigen beim ZAV.
Spätestens nachdem die Jahresabrechnung des Zweckverband Abfallwirtschaft ZAV z.B. für 2020 vorliegt, kann eine entsprechende Erstattung im Rathaus, Stabsstelle Soziales und Kultur, Markt 1, 36304 Alsfeld beantragt werden.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Stabsstelle Soziales und Kultur, Hochzeitshaus, Markt 1, 36304 Alsfeld unter Telefonnummer 06631-182-188 (Herr Seum) oder per Mail an: Soziales_Kultur@stadt.alsfeld.de oder m.seum@stadt.alsfeld.de .