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Wasser ist Leben…

Ja zum Wasser.
Ja zum Leben.

In Deutschland fallen im Schnitt pro Jahr etwa 800 Liter Niederschlag auf jeden Quadratmeter. Etwa die Hälfte des Niederschlags verdunstet wieder, ca. 180 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr gelangen in die Oberflächen- und Grundwässer. Wasserknappheit scheint daher für Deutschland nicht nahe zu liegen. Doch gutes Trinkwasser ist knapp. Aus verunreinigtem Oberflächen- oder Grundwasser reines Trinkwasser zu gewinnen, bedarf eines hohen technischen Aufwands. Daher ist es angebracht die notwendigen Gebühren für die Wasserversorgung sehr gewissenhaft einzusetzen. Die Stadt Alsfeld ist hierbei beispielhaft, da sie im Vogelsbergkreis im Ranking der günstigsten Wassergebühren auf dem zweiten Platz liegt.

Wasserversorgung

Gebühren: 2,45 € netto (2,62 € brutto)/m³ Frischwasser

Grundgebühr je angefangenen Kalendermonat

Für:  Ab:    Nettobetrag in €  Bruttobetrag in € 
        (inkl. 7% MwSt.) 
Wasserzähler bis QN 2,5 3/4″ 2,20 2,35
Wasserzähler ab QN 6 1″ 5,50 5,89
Wasserzähler ab QN 10 1 1/2″ 8,80 9,42
Wasserzähler ab QN 40  DN 80 34,65 37,08
Wasserzähler ab QN 60  DN 100 55,00 58,85
Wasserzähler ab QN 150  DN 150 137,50 147,13

Wasserbeitrag

  1. Für die öffentlichen Versorgungsleitungen 2,05 € netto (2,19 € brutto) je m² Grundstücks- und Geschossfläche
  2. Für die öffentlichen Wassergewinnungs- und -speicheranlagen 0,51 € netto (0,55 € brutto) je m² Grundstücks- und Geschossfläche

für die erstmalige Anschlussmöglichkeit eines Grundstückes.

Hausanschlusskosten

Arbeiten für die erstmalige Herstellung der Hausanschlussleitung sowie sämtliche Unterhaltungsarbeiten erfolgen durch die Stadtwerke. Die Kosten für den erstmaligen Anschluss sind den Stadtwerken von dem Grundstückseigentümer zu erstatten. Die Aufwendungen für laufende Unterhaltung, Reparaturen, Instandhaltungen, Sanierungen und Erneuerungen (außer Aufwand für Oberflächen auf Grundstücken) gehen zu Lasten der Stadtwerke.

Tarif für Abwasserbeseitigung

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch zum 01.01.2024

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,93 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 0,45 EUR

Grundgebühr je angefangenen Kalendermonat (ab 01.01.2019)

Nettobetrag
Bruttobetrag (incl. 0% MwSt.)
für Wasserzähler bis QN 2,5 ¾“ 3,00   3,00
für Wasserzähler ab QN 6  1“    7,50  7,50
für Wasserzähler ab QN 10 1 ½“  12,00    12,00
für Wasserzähler ab QN 40 DN 80  47,25 47,25
für Wasserzähler ab QN 60 DN 100  75,00 75,00
für Wasserzähler ab QN 150 DN 150  187,50     187,50

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,39 € pro m² befestigte Grundstücksfläche, von welchen Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird.

Abwasserbeitrag

  1. Für die öffentlichen Abwassersammelleitungen 4,86 €/m² Grundstücks- und Geschossfläche
  2. Für die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 0,61 €/m² Grundstücks- und Geschossfläche

Für die erstmalige Anschlussmöglichkeit eines Grundstückes