Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen, der einzelnen Stadtverordneten, des Magistrats und des Bürgermeisters bildet die Stadtverordnetenversammlung (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten. Dort leisten Stadtverordnete die parlamentarische „Vorarbeit“, um die Vielzahl von Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Weiterhin bestimmt diese auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Lediglich der Haupt- und Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.

Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, von der Stadtverordnetenvorsteherin/vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt eine Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Letztendlich stimmt die Stadtverordnetenversammlung stimmt über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.

In der Legislaturperiode 2021 bis 2026 hat die Stadtverordnetenversammlung neben dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Ausschüsse gebildet:

  • Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung
  • Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport und Vereinsförderung
  • Ausschuss für Wirtschaft und Stadtmarketing

In dem Bürgerinformationssystem erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit und die Zusammensetzung der Ausschüsse. Hier finden Sie aktuell alle öffentlichen Informationen zu den Sitzungen der Gremien. Die Sitzungstermine der städtischen Gremien finden Sie hier.