Kriterienkatalog der Stadt Alsfeld zur Errichtung von PV-und Solarthermie-Freiflächenanlagen
Photovoltaikanlagen leisten einen wichtigen Beitrag im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende. Die Stadt Alsfeld fördert aus diesem Grund bereits seit mehreren Jahren die Errichtung entsprechender Anlagen auf Gebäuden im gesamten Stadtgebiet. Da auch die Anfragen zur Realisierung großflächiger PV-Freiflächenanlagen erheblich zugenommen haben, ist die Stadt Alsfeld bestrebt, auch diese Entwicklung zu unterstützen und insbesondere in räumlicher Hinsicht möglichst umweltschonend zu steuern. Ein stadteigener Kriterienkatalog der die kommunalen Ziele und Wünsche formuliert und festhält, soll dabei eine Schlüsselrolle einnehmen. Dabei geht der Katalog über rechtliche Vorgaben hinaus. Gleichzeitig werden gesetzliche Regelungen weder ersetzt noch ausgehebelt.
PV-Freiflächenanlagen sind gemäß § 35 BauGB im Gegensatz zu Anlagen der Windenergieerzeugung mehrheitlich nicht privilegiert. Daher ist für Anlagen im Außenbereich regelmäßig ein Bebauungsplan aufzustellen. Meist muss dabei auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Kommunen haben auf Ihrem Gebiet Planungshoheit. Sie können daher die Aufstellung von Bebauungsplänen beschließen, müssen es aber nicht. Mittels des Kriterienkataloges soll die Stadt Alsfeld künftig in die Lage versetzt werden, entsprechende Entscheidungen nicht jedes Mal von Grunde auf neu verhandeln zu müssen.
Im Anschluss ist eine ergänzende Konzeptplanung vorgesehen, die sich umfassend mit den örtlichen Entwicklungspotenzialen auseinandersetzt und eine räumliche Flächenkulisse definiert.
Solange die Stadt Alsfeld noch nicht über ein Konzept zur räumlichen Steuerung der PV-Freiflächenanlagen verfügt, kann der Kriterienkatalog bereits in Einzelfällen verwendet werden. Denkbar ist dies z.B. in Bereichen, in denen PV-Freiflächenanlagen bereits heute nach geltendem Planungsrecht errichtet werden dürfen (etwa im Nahbereich der Autobahn). Sofern dort z.B. aus Gründen der Vergütung vom Vorhabenträger ein Bebauungsplan benötigt wird, muss er den Katalog berücksichtigen und nachweisen, dass das Projekt den städtischen Kriterien entspricht. Detaillierte Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung der Planung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin werden unter anderem auch Vertragsstrafen in Form von Bußgeldern als Sicherungsinstrumente festgelegt.
Zukünftig können auch solarthermische Freiflächenanlagen eine wichtige Rolle spielen.
Ein wichtiger Aspekt, der das Gelingen der Energiewende und der einzelnen Projekte merklich tangiert, ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. In diesem Zusammenhang lässt sich auch die Frage möglicher finanzieller Beteiligungsmöglichkeiten oder sonstiger Vorteile erörtern. Auch Kooperationen mit ansässigen Unternehmen, Umweltverbänden, Schäfereien, Imkereien oder anderen potenziellen Mitnutzenden können eine Möglichkeit darstellen, die Akzeptanz zu erhöhen. Zudem soll die Stadt selbst von der Standortentwicklung profitieren.