Der Bereich des geplanten Industriegebietes liegt nicht in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Für jedes gewerblich genutzte Grundstück setzt der Bebauungsplan fest, dass das auf den versiegelten Grundstücksflächen und Dachflächen anfallende Niederschlagswasser in ausreichend groß dimensionierten Zisternen zu sammeln und gedrosselt in den Regenwasserkanal einzuleiten ist und die Stadt bei ihren Planungen davon ausgeht, dass sich durch die vorgeschriebene Regenrückhaltung auf den jeweiligen Gewerbeflächen der Niederschlagsabfluss gegenüber dem jetzigen Zustand nicht erhöhen wird.
Nach der Starkregen – Hinweiskarte des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie liegt das geplante Industriegebiet nicht in einen von Starkregen gefährdeten Bereich.
Starkregen-Hinweiskarte_Hessen [PDF-Dokument]