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Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen, den Ehenamen, bestimmen. Informationen zu den Möglichkeiten der Namensführung von Ehegatten erhalten Sie hier. Nach der Auflösung der Ehe, z. B. durch Tod oder Scheidung, ist die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamens möglich. Ohne entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesamt behält der verwitwete oder geschiedene Ehegatte den Ehenamen.

Die Erklärung über die Namensführung der Ehegatten während der Ehe oder nach deren Auflösung kann beim Standesamt abgegeben werden. Die Abgabe der Erklärung ist alternativ auch bei einem Notar möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Regelfall wird der Ehename von Ehegatten im Rahmen der Eheschließung bestimmt. Bitte kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten. Wir benötigen einige persönliche Angaben von Ihnen, um Ihnen die benötigten Unterlagen mitteilen zu können.

Möchten Sie eine Namensänderung nach der Eheschließung vornehmen, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde

Möchten Sie eine Namensänderung nach der Auflösung der Ehe vornehmen, sind bei der Wiederannahme des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamens folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehe-/Lebenspartners oder
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • rechtskräftiges Aufhebungsurteil

Ausländische Dokumente müssen immer im Original und beglaubigt übersetzt bzw. in der internationalen Ausführung vorgelegt werden.

Gebühren

  • Je Namenserklärung 21,00 Euro
  • Für die Ausstellung einer neuen Urkunde 11,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,50 Euro