Kommunalwahlen am 14. März 2021;

A.) Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld

B.) Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Lingelbach

C.) Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Reibertenrod

  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld
    Herr Stephan Paule und Frau Laura Refflinghaus haben durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Alsfeld verzichtet.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) die Herren Patrick Vogel, Robert-Hoffmann-Str. 1, 36304 Alsfeld, und Martin Giese, Porschestr. 31, 36304 Alsfeld, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld nachrücken.

  • Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Lingelbach
    Herr Dr. Arno Wettlaufer hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteils Lingelbach verzichtet.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber Herr Stefan Miksch, Teichgärten 8 A, 36304 Alsfeld, in den Ortsbeirat des Stadtteils Lingelbach nachrückt.

  • Wahl des Ortsbeirates des Stadtteils Reibertenrod
    Herr Andreas Günther hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteils Reibertenrod verzichtet.

    Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber Herr Peter Freitag, Eichwaldstr. 8 A, 36304 Alsfeld, in den Ortsbeirat des Stadtteils Reibertenrod nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Alsfeld, den 14. April 2021

Die besondere Wahlleiterin der Stadt Alsfeld

Monika Kauer