Bürgernahe, kompetente und kostengünstige Dienstleistung
Brauchen Sie eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung oder die Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde oder eines Zeugnisses? Wollen Sie ein Grundstück oder ähnliches schätzen lassen? Dann gehen Sie zum Ortsgericht in Ihrer Gemeinde.
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen
- Sicherung von Nachlässen
- Sterbefallanzeigen
- Errichtung von Grundstücksgrenzen
Das sind die Aufgaben der Ortsgerichte, die hessenweit als Hilfsbehörden der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Behörden und Gerichte, arbeiten.
Im Bereich der Stadt Alsfeld bieten vier Ortsgerichtsbezirke kostengünstig ihren Service an:
Ortsgericht Alsfeld I: Alsfeld, Altenburg, Angenrod, Billertshausen, Leusel, Liederbach, Reibertenrod
Ortsgericht Alsfeld II: Fischbach, Heidelbach, Münch-Leusel, Schwabenrod
Ortsgericht Alsfeld III: Berfa, Eifa, Lingelbach
Ortsgericht Alsfeld IV: Elbenrod, Eudorf, Hattendorf
Klicken Sie auf das für Sie zuständige Ortsgericht und erfahren Sie Ihre konkrete Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner.