Nachfolgend finden Sie die aktuellen Regelungen für Bestattungen und Trauerfeiern

– Trauerfeierlichkeiten und Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis
stattfinden und sind soweit möglich auf eine Teilnehmerzahl von 10 Personen zu
begrenzen. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl beträgt 25 Personen inclusive
Pfarrer und Bestatter.
– ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 m muss eingehalten werden,
(Abstand vom Rednerpult zu den Teilnehmern der Trauerfeier mind. 4,00 m)
– Hygienemaßnahmen sind einzuhalten (Desinfektionsspendern befinden sich vor
den Trauerhallen) entsprechende Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen der
wichtigsten Hygienetipps sind in den Trauerhallen angebracht.
– es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen
Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht
werden.
– es sind Anwesenheitslisten vom Veranstalter zu führen
– das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird bei Trauerfeierlichkeiten auch am
eigenen Sitzplatz angeordnet

Die Teilnehmerzahl für Trauerfeiern in den Trauerhallen/Kapellen wurde anhand der
Gebäudegröße/Besetzung der Teilnehmer unter Berücksichtigung
derAbstandsregeln ermittelt:

Friedhofskapelle Alsfeld: max. 19 Teilnehmer (Ohne Nutzung der Empore!)
Magdalenenkirche Eifa: max. 16 Teilnehmer (Ohne Nutzung der Empore!)
Friedhofshalle Leusel: max. 20 Teilnehmer
Elbenrod: Bestattungen nur im Freien
Schwabenrod: Bestattungen nur im Freien

Alsfeld, den 04.01.2021,
Stephan Paule, Bürgermeister