Als Ehename ist der Geburtsname oder der aktuelle Familienname eines Ehegatten möglich.
Besteht der Ehename aus einem Namen, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Ist der Ehename ein Doppel- oder Mehrfach-Name, ist keine Voranstellung oder Anfügung möglich.
Besteht der Geburts- oder Familienname eines Ehegatten aus mehreren Namen, darf nur einer dieser Namen vorangestellt oder angefügt werden.
Der Begleitname kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Jedoch ist eine erneute Erklärung dann nicht möglich.
Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich.
Eine Namenserklärung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.