Was wird gefördert?

Sanierung, Umnutzung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung bestehender Gebäude.

Gefördert werden vorrangig umfassende und energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden/-teilen wie z.B.:

  • Fassaden- und Fachwerksanierung inkl. Fenster und Türen
  • Erneuerung der Dächer
  • Energetische Sanierungsarbeiten
  • Um- und Anbauten zu Wohnraumerweiterung
  • Anpassung an nutzergerechte Wohnstandards (z.B. barrierefreies Wohnen)
  • Umnutzung von Nebengebäuden zu Wohnzwecken
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau
  • Neubauten im Ortskern (mit standortverträglicher Nutzung und unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Kriterien)
  • Private Frei- und Grünflächen (wenn sie das Ortsbild prägen, zur Stärkung der kulturellen Identität beitragen und dem öffentlichen Interesse dienen.)

Über die Förderfähigkeit einer baulichen Maßnahme wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Fördervoraussetzungen:

  • Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiet liegen oder ein Kulturdenkmal sein.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € (netto)
  • Die Vorgaben im IKEK / städtebaulichen Fachbeitrag sind zu beachten.
  • Die Vorgaben „Bauen im ländlichen Raum“ und „Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum“ sind zu beachten.

Förderkonditionen:

  • 35% maximal 45.000 €
  • 35% maximal 60.000 € bei Kulturdenkmälern
  • 35% maximal 200.000 € für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu 3 WE)
  • Der Zuwendungsanteil wird anhand von Nettobeträgen ermittelt.
  • Der Zuwendungsanteil wird erst nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme ausgezahlt.
  • Förderausschluss: Maßnahmenbeginn vor Bewilligung

Wie beantrage ich eine Förderung:

  • Anruf bei der Stadtverwaltung Alsfeld – Isolde Kempus, 06631 – 182 227
  • Vereinbarung eines kostenlosen Beratungsgespräches mit dem beauftragten Beratungsbüro Architekt Karlheinz Geißler, Hersfelder Straße 46, 36304 Alsfeld, Telefon: 06631 – 731 19, email: ruhl-geissler@t-online.de (Das Beratungsgespräch verpflichtet nicht zur Umsetzung der Maßnahme.)
  • Das Beratungsbüro erstellt ein Protokoll über den Beratungstermin mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und der baufachlichen Empfehlungen.

Antragsstellung – folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Förderantrag im Original
    Antragsberechtigt ist/sind die Eigentümer des Anwesens (Grundbuchauszug)
  • Beratungsprotokoll des Beratungsbüros Architekt Karlheinz Geißler, Alsfeld
  • Bankbestätigung für Einzelpersonen oder Eheleute
  • Kostenermittlung eines/einer Architekten/in oder Bauingenieur/in oder mindestens zwei Vergleichsangebote pro Auftrag
  • Baugenehmigungen (bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen)
  • Denkmalrechtliche Genehmigungen (bei Denkmalschutz Kulturdenkmal oder Gesamtanlage (Ensemble)
  • Nachweis der Einhaltung der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) oder Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen hierzu (Denkmalschutz)

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Fachbehörde (Vogelsbergkreis, Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum) beantragt werden und darf erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Ein Maßnahmebeginn vor Bewilligung schließt die Förderung aus.

Anträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Materialien und Anträge

Informationen