Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) benötigt.

An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Nachuntersuchungen: Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Ausbildungsvertrag

Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)