Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wenn Sie innerhalb von Alsfeld umgezogen sind, informieren Sie sich bitte unter Ummeldung einer Wohnung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bzw. Kinderausweis/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis aller Familienangehörigen, die ggf. mit abgemeldet werden
- Wohnungsgeberbestätigung
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Minderjährigen, wenn diese zuvor mit beiden Elternteilen in einer Wohnung gemeldet waren und nun bei einem Elternteil gemeldet sein sollen:
- Formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils oder schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- Die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) und Urkunden oder Urteile zum Familienstand (Original und beglaubigte Übersetzung)
betreuten Personen:
- Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Kindern:
- Geburtsurkunde und Sorgerechtsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)