Urkundenanforderung
Sie benötigen eine Urkunde?
Das Standesamt stellt Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden aus. Außerdem erhalten Sie bei uns auch beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister. Diese haben die gleiche Beweiskraft wie Urkunden, enthalten aber mehr Informationen. Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister werden hauptsächlich für Eheschließungen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass Urkunden immer von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem sich der Personenstandsfall ereignet hat, also die Geburt, Ehe oder der Sterbefall beurkundet wurde. Der aktuelle Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.
Eine Urkunde darf grundsätzlich nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, und für Ehe-/Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse an der Urkunde glaubhaft machen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Kosten
Für eine Urkunde bzw. einen beglaubigten Registerauszug/-ausdruck wird eine Gebühr i.H.v. 12,00 Euro fällig. Jede weitere gleichartige, im selben Arbeitsschritt erstellte Urkunde kostet 6,00 Euro.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Alsfeld nicht mit kommerziellen Anbietern wie „standesamt.com“ oder „standesamt24.de“ zusammenarbeitet. Über diese Anbieter beantragte Urkunden sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Anbieter betreffen.
Bitte nutzen Sie für die Urkundenanforderung die folgenden Links:
(die Urkunde wird Ihnen postalisch zugestellt)
- Geburtsurkunden/Beglaubigte Abschrift Geburtenregister/Mehrsprachige Geburtsurkunde
- Eheurkunden/Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Mehrsprachige Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunden/Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister/Mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden/Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister/Mehrsprachige Sterbeurkunde